Eine wiederkehrende Aus- bzw. Weiterbildung für Hochvolt Schulungen ist selbstverständlich erforderlich und sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Seit der Einführung unserer EVAL-Karte im Jahr 2016, fordern wir von unseren Schulungsteilnehmern eine regelmäßige Weiterbildung. Andernfalls erlischt die Gültigkeit deren Zertifikates.

In den letzten Monaten bekommen wir immer häufiger die Frage gestellt, warum unsere EVAL Karten bzw. EVAL Zertifikate mit einem Gültigkeitsdatum versehen sind obwohl der Mitbewerb angeblich Hochvolt Schulungen ohne Gültigkeitsdauer anbiete.

Was der Mitbewerb anbietet, lässt sich schwer beeinflussen, jedoch wollen wir mit diesem Beitrag versuchen, etwas Klarheit für Arbeitgeber/innen zu schaffen und auch dem Mitbewerb die Möglichkeit geben, sich etwas besser zu informieren.

Wir haben zwar eine Vermutung, warum manche Ausbildungsstätten, keine Gültigkeitsdauer, auf deren Zertifikaten angeben, aber denken nicht, dass der Fehler ausschließlich bei Ihnen liegt.
Betrachtet man die Stufen der Rechtsvorschriften hierarchisch von oben nach unten, wird man ziemlich schnell fündig, warum eine wiederkehrende Unterweisung erforderlich ist.
Betrachtet man ausschließlich die unterste Stufe als gesetzliche Vorgabe, wird man möglicherweise, in manchen Informationen, keine Anforderung über wiederkehrende Unterweisungen finden.
Was aber nicht bedeutet, dass die übergeordnete Rechtsvorschrift, nicht einzuhalten ist.

Sehen wir uns zunächst die Hierarchie der Rechtsvorschriften (bezogen auf sicheres Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen) an.

  1. EU-Rahmenrichtlinien (Europäische Rahmenrichtlinie zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit)
  2. GESETZE (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – ASchG)
  3. VERORDNUNGEN (Elektroschutzverordnung ESV)
  4. NORMEN (EN 50110-1)
  5. INFORMATIONEN (OVE Richtlinie R19, R16, DGUV 209-093)

An oberster Stelle, finden wir die europäische Rahmenrichtlinie für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit.
Die Einzelstaatliche Umsetzung dieser EU-Richtlinie, in Bezug auf Arbeitssicherheit, ist das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz.
Danach kommen einige Durchführungsverordnungen. Eine der wichtigsten in unserem Fall, ist die Elektroschutzverordnung.
Unter Punkt 4 , finden wir die Normen. In unserem Beispiel, die EN 50110-1.
Zum Schluss kommen die Informationen.
Als Beispiel, die OVE Richtlinie R19 für Österreich bzw. die DGUV 209-093 für Deutschland.

Schauen wir uns zuerst an, in welchen Rechtsvorschriften, von oben nach unten, wiederkehrende Unterweisungen, angefordert werden:

  • Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz schreibt im §14 (3) eine Unterweisung, in regelmäßigen Abständen vor. Jedenfalls dann, wenn die Unterweisung als Maßnahme zur Gefahrenverhütung oder in einer Verordnung zu diesem Bundesgesetz festgelegt ist.
  • Die Elektroschutzverordnung schreibt im §13 (1) vor, dass Arbeitgeber/innen dafür zu sorgen haben, dass Arbeiten unter Spannung nach den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt werden müssen. (2) Die Arbeiten dürfen nur von Elektrofachkräften oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen durchgeführt werden, die
  1. eine für die betreffenden Arbeiten einschlägige Spezialausbildung sowie die erforderlichen Nachschulungen erhalten haben, und
  2. über die für die betreffenden Arbeiten notwendige Ausrüstung und persönliche Schutzausrüstung verfügen.
  • Die EN 50110-1 schreibt (unter Punkt 6.3.2) den Erhalt der fachlichen Fähigkeiten vor.
  • Die OVE Richtlinie R16, verlangt den Erhalt der fachlichen Fähigkeiten, durch wiederkehrende Ausbildungen.
  • Die DGUV 209-093 schreibt ebenfalls die regelmäßige Teilnahme an Schulungen vor.

Die OVE Richtlinie R19 schreibt leider keine wiederkehrende Schulung vor, was auch der Grund sein könnte, weshalb manche Schulungsinstitute, keine periodischen Schulungen anbieten.
Der Arbeitgeber hat sich jedoch (gemäß ASchG) über den Stand der Technik zu informieren.
In diesem Fall empfehlen wir, aus heutiger Sicht, die DGUV 209-093 bzw. die OVE Richtlinie R16, als Informationsquelle heranzuziehen.