Die OVE Richtlinie R19 ist eine Ausbildungsrichtlinie, die das sichere Arbeiten an elektrisch angetriebenen Fahrzeugen in Österreich regelt.

Sie definiert alle Ausbildungsstufen und Ausbildungsinhalte für ArbeitnehmerInnen, die an Fahrzeugen mit HV-Systemen arbeiten.

Die erste Version erschien im Jahr 2015.

Es waren damals lediglich zwei Ausbildungsstufen (HV-1 und HV-2) definiert und Fahrzeuge in “eigensichere” und “nicht-eigensichere” kategorisiert.

Durch einen Antrag von GF Ing. Deniz Kartal, wurde mit der Überarbeitung der ersten Version der OVE Richtlinie R19 begonnen.

Die Begriffe “Eigensicher” und “Nicht-Eigensicher” wurden dadurch sowohl in Österreich als auch in Deutschland gestrichen.

Die neue Version der OVE Richtlinie R19 wurde am 01.06.2021 veröffentlicht.

Im Rahmen der zweiten Version wurden seitens der Arbeitsgruppe R19, weitere Ausbildungsstufen (HV-3 und HV-A) definiert.

Eine Konkretisierung, dass auch wiederkehrende Ausbildungen erforderlich sind, fehlten jedoch.

Dadurch kam es immer häufiger zur Auffassung, dass eine wiederkehrende Schulung nicht erforderlich ist, obwohl diese Anforderung sehr wohl in anderen Regelungen zu finden war.

Aus diesem Grund, wurde ein erneuter Änderungsantrag von GF Ing. Deniz Kartal eingebracht um die OVE Richtlinie R19 zu konkretisieren.

Aktuell wird eine redaktionelle Überarbeitung durchgeführt und eine finale neue Version Anfang 2024 erwartet.

Das Gute?

Für EVAL-Karten Inhaber ändert sich absolut nichts, da hier ausschließlich nach dem “Stand der Technik” ausgebildet wurde.

Ausbildungsstätten die jedoch HV-3 Zertifikate ohne Gültigkeit ausgestellt haben, müssen wohl eine Zertifikats-Rückholaktion starten.

Wir halten Sie am Laufenden.

Ihr EVALUS Team