Warum technische Kompetenz und Sicherheitskompetenz unterschiedliche Bildungswege brauchen
Wenn technische EV-Kompetenz und elektrische HV-Sicherheitskompetenz unterschiedliche Aufgaben erfüllen, stellt sich zwangsläufig die nächste Frage:
Müssen beide Kompetenzen auch durch denselben Bildungsweg vermittelt werden?
Unsere Antwort lautet: nicht zwingend.
Die Trennung von EV und HV eröffnet vielmehr die Möglichkeit, vorhandene Bildungsstrukturen gezielter zu nutzen.
EV: Technische Kompetenz gehört in die technische Ausbildung
Elektrische Antriebe sind keine Sondertechnologie mehr. Energiespeicher, Leistungselektronik, elektrische Maschinen, Lade- und Energiemanagementsysteme sowie Diagnose gehören zunehmend zur regulären Fahrzeugtechnik.
EV-Kompetenz beschreibt deshalb technisches Fachwissen und technische Fertigkeiten, beispielsweise:
- System- und Funktionsverständnis,
- Fahrzeugarchitektur,
- elektrische Antriebssysteme,
- Energiespeicher und Leistungselektronik,
- Diagnose und Fehlersuche,
- technische Reparaturkompetenz.
Diese Kompetenzen sollten langfristig primär in der formalen technischen Bildung verankert werden: in Berufsausbildungen, Fachschulen, technischen Hochschulen und vergleichbaren anerkannten Bildungswegen.
Das Ziel sollte sein, dass ein zukünftiger Fahrzeugtechniker Elektromobilität nicht mehr als nachträgliche Zusatzqualifikation erlernen muss. Sie sollte Bestandteil seiner technischen Grundqualifikation sein.
HV: Sicherheitskompetenz ist tätigkeitsbezogen
HV verfolgt einen anderen Zweck.
Hier geht es nicht primär darum, wie das Fahrzeug funktioniert, sondern darum, wie elektrische Gefährdungen bei einer konkreten Tätigkeit sicher beherrscht werden.
Dazu gehören beispielsweise:
- elektrische Gefährdungen erkennen,
- Schutzmaßnahmen festlegen und anwenden,
- Arbeitsbereiche sichern,
- Systeme freischalten,
- gegen Wiedereinschalten sichern,
- Spannungsfreiheit feststellen,
- geeignete Arbeitsverfahren anwenden,
- Grenzen der eigenen Qualifikation kennen.
Eine technisch bereits qualifizierte Person muss dafür nicht erneut eine vollständige Berufsausbildung absolvieren.
Hier kann strukturierte non-formale Weiterbildung eine zentrale Rolle übernehmen.
Non-formal bedeutet nicht informell
Diese Unterscheidung ist wichtig.
Non-formales Lernen ist nicht mit beiläufigem oder unstrukturiertem Lernen gleichzusetzen. Cedefop beschreibt non-formales Lernen als geplante Lernaktivität mit definierten Lernzielen, Zeit bzw. Ressourcen und Lernunterstützung. Die Lernergebnisse können validiert und zertifiziert werden.
Auch die europäische Empfehlung zu Micro-Credentials unterscheidet ausdrücklich zwischen formalem und non-formalem Lernen und berücksichtigt unterschiedliche Anbieter von Qualifikationen.
Entscheidend ist deshalb nicht allein, wo gelernt wurde.
Entscheidend ist, welche Lernergebnisse definiert, vermittelt, geprüft und nachgewiesen werden.
Drei Kompetenzquellen statt einer „Hochvoltausbildung“
Daraus lässt sich ein klareres Modell ableiten:
EV – technische Kompetenz
→ primär formale technische Bildung
HV – elektrische Sicherheitskompetenz
→ primär strukturierte, tätigkeitsbezogene non-formale Weiterbildung
Produktkompetenz
→ Hersteller- oder systemspezifische Schulung
Diese drei Ebenen ersetzen einander nicht.
Ein HV-Kurs macht aus einer Person nicht automatisch einen Fahrzeugtechniker.
Eine technische Berufsausbildung bedeutet umgekehrt nicht automatisch, dass jede erforderliche Sicherheitskompetenz für jede elektrische Tätigkeit vorhanden ist.
Und weder EV noch HV ersetzen notwendige herstellerspezifische Kenntnisse.
Ein System mit klareren Verantwortlichkeiten
Damit verschiebt sich die Diskussion weg von der Frage:
„Wer darf Hochvolt ausbilden?“
hin zu einer präziseren Frage:
„Welche Kompetenz soll vermittelt werden – und welcher Bildungsweg ist dafür geeignet?“
Das ermöglicht eine klare Aufgabenteilung, ohne formale und non-formale Bildung gegeneinander auszuspielen.
Beide erfüllen unterschiedliche Funktionen.
Und beide können gemeinsam zu einem vollständigen Kompetenzprofil beitragen.
Im nächsten Beitrag
Wenn EV und HV als getrennte, aber kombinierbare Kompetenzbereiche verstanden werden, brauchen wir eine Struktur, mit der diese Kompetenzen sichtbar und vergleichbar werden.
Wie könnte ein solches Kompetenzmodell von EV-1/HV-1 bis EV-3/HV-3 aussehen – und warum sollte eine hohe technische EV-Kompetenz nicht automatisch eine hohe HV-Sicherheitskompetenz bedeuten?
Darum geht es in Artikel 5: „Von EV-1/HV-1 bis EV-3/HV-3 – von Kursbezeichnungen zu Kompetenzprofilen.“
